Eurer Baby ist bald da und die Freude ist groß. Doch welche Kosten kommen auf euch zu und wo müsst ihr Anträge für finanzielle Unterstützung stellen? Wir helfen euch mit den wichtigsten Finanztipps.
Eure Finanzplanung Schritt für Schritt angehen
Damit ihr als Familie und vor allem auch euer Kind gut versorgt seid, geben wir euch zehn wichtige Finanztipps, die euch bei der neuen Situation begleiten.
1. Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn
Der Mutterschutz unterstützt berufstätige Schwangere, geringfügig beschäftigte oder arbeitslose Schwangere. Das Mutterschaftsgeld liegt für gesetzlich Krankenversicherte bei 13 Euro täglich. Ihr könnt den Antrag ungefähr sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen. Zuständig ist dafür eure Krankenkasse. Der Mutterschutz gilt bis acht Wochen nach der Entbindung. Je nachdem, wann eurer Kind das Licht der Welt erblickt, kann sich der Schutz entsprechend verkürzen oder verlängern. Ist die Mutter privat krankenversichert, ist das Bundesamt für Soziale Sicherung für die Unterstützung zuständig.
Wenn du als Mutter ein ärztliches Beschäftigungsverbot hast, dann erhältst du Mutterschutzlohn. Der Betrag entspricht deinem durchschnittlichen Bruttolohn vor Schwangerschaftsbeginn. Ein Antrag ist nicht notwendig. Hierfür ist der Arbeitgeber zuständig. Weitere Informationen findet ihr hier: Mutterschaftsleistungen.
2. Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Damit ihr euch in der Zeit nach der Geburt jetzt um eurer Kind kümmern könnt, gibt es für Eltern eine Elternzeit. Diese kann bis zu drei Jahre andauern. Um das fehlende Einkommen zu kompensieren, könnt ihr Basiselterngeld beantragen. Die Einkommensgrenze ist auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Grenze bei 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen liegen. Der Betrag liegt zwischen 300 und maximal 1.800 Euro pro Monat. Ein paralleler Bezug des Elterngeldes ist zudem nur für einen Monat in den ersten zwölf Monaten des Kindes möglich. Mehr Informationen findet ihr hier: Neuregelungen beim Elterngeld.
Eine weitere Option ist das ElterngeldPlus. Diese Unterstützung kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld beansprucht werden. Seid ihr nach der Geburt nicht berufstätig, liegt der Betrag des ElterngeldPlus bei der Hälfe des Basiselterngeldes. Für Teilzeitbeschäftigte darf das ElterngeldPlus gleich hoch wie das Basiselterngeld für Teilzeitbeschäftigte sein. Der Antrag wird direkt nach der Geburt bei eurer zuständigen Elterngeldstelle gestellt, daher solltet ihr euch bereits während der Schwangerschaft damit auseinandersetzen. ElterngeldPlus-Beträge liegen monatlich zwischen 150 Euro und 900 Euro.
3. Unterstützung für Alleinerziehende
Solltest du alleinerziehend sein, darfst du nach der Geburt deines Kindes 14 Monate Elterngeld beziehen. Auch hier ist das Einkommen relevant, jedoch erhältst du mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro. Weitere Informationen und Hilfen findet ihr beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
4. Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag
Damit ihr die entstehenden Kosten eures Kindes gut stemmen könnt, erhaltet ihr als Eltern monatliches Kindergeld. Dieses beträgt 250 Euro pro Kind und wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgezahlt. Je nach Umstand kann dies auch länger gehen, beispielsweise beim Studium oder einer Ausbildung. Das Kindergeld beantragt ihr erst nach der Geburt, wenn ihr die Geburtsurkunde eures Kindes besitzt. Zuständig für den Antrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag könnt ihr auch online einreichen: Kindergeld-Antrag ab Geburt.
Kinderfreibeträge sind einkommensstarken Familien gewidmet. Ihr könnt über die Steuererklärung vom Finanzamt prüfen lassen, ob die Option Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger wäre und an welcher Stelle mehr Steuern gespart werden können. Jedem Elternteil steht die Hälfte des Kinderfreibetrages zu. Im Jahr 2024 lag der Betrag von Verheirateten bei 6.384 Euro pro Kind.
Der Kinderzuschlag steht einkommensarmen Familien zur Verfügung, die jedoch kein Bürgergeld beziehen. Der Betrag kann pro Kind bei bis zu 292 Euro im Monat liegen.
5. Baby-Erstausstattung

Bald ist euer Baby da! Dafür sind nicht nur Ruhe, Geborgenheit und Liebe wichtig, sondern auch erste Investitionen in die Ausstattung. Rechnet Einkäufe wie Kleidung, Pflegeprodukte, Wickeltische und Kinderwagen ein. Hierfür ist es ratsam, sich eine Liste mit der Erstversorgung und Ausstattung des Babyzimmers zu erstellen. Um Geld zu sparen, könnt ihr auch gebrauchte Artikel erwerben. Das ist vor allem bei Kleidung ratsam, da euer Kind zu Beginn schnell seine Größe wechselt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass euch euer Arbeitgeber mit einem Zuschuss unterstützt. Diesen könnt ihr aber auch erhalten, sofern ihr verbeamtet seid. Hier findet ihr nähere Informationen dazu.
6. Geburtsvorbereitungskurse
Geburtsvorbereitungskurse sind für euch als werdende Eltern sehr sinnvoll. Ihr erhaltet alle Antworten für eure Fragen und werdet vor der Geburt professionell begleitet. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit, andere werdende Eltern kennenzulernen und euch mit ihnen auszutauschen. Die Kurse sollten frühzeitig reserviert werden. Die Krankenkasse kann die Kosten für bis zu 14 Stunden übernehmen. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig über die entsprechenden Voraussetzungen zu informieren.
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7. Geburtsurkunde
Euer Baby ist da! Ein wichtiges Dokument ist jetzt die Geburtsurkunde des Kindes. Diese benötigt ihr, um finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dafür ist das Standesamt zuständig. Unterlagen, die ihr dabei parat haben solltet, sind: die Geburtsanzeige, eure Personalausweise sowie Geburtsurkunden als Eltern, eventuell eure Eheurkunde/Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsbescheinigung.
8. Versicherungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ihr euer Kind versichern solltet und könnt. Die wichtigsten sind folgende:
- Krankenversicherung: Seid ihr als Eltern gesetzlich krankenversichert, dann könnt ihr eurer Kind kostenfrei mitversichern. Wenn ihr privat versichert seid, so ist beim Mitversichern ein Extra-Beitrag notwendig. Euer Kind wird in beiden Fällen jeweils bei einem Elternteil mitversichert.
- Haftpflichtversicherung: Es ist ratsam, diese zu besitzen. Sie kann Schäden, die euer Kind vielleicht einmal verursacht, mit abdecken. Klärt eure Versicherung über eurer Kind auf.
- Unfallversicherung: Mit dieser bekommt eurer Kind zusätzlichen Schutz. Vorgesehen ist sie für Kinder ab der Geburt bis zum 17. Geburtstag.

9. Elternzeit
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Einen Antrag dafür gibt es nicht, allerdings muss die Elternzeit schriftlich zugestellt werden. Meldet ihr die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes an, so muss dies spätestens sieben Wochen vor Eintritt geschehen. Die Anmeldung für den Zeitraum vom 3. bis zum 8. Geburtstag muss spätestens 13 Wochen vorher erfolgen.
10. Rente
Je nachdem wie lange ihr als Elternteile jeweils in Elternzeit seid, kann sich dieses Verhältnis auf die Rentenansprüche auswirken. Ihr solltet daher die Altersvorsorge abklären. Elternzeit wird als Beitragszeit gewertet. Ihr könnt als Eltern eine Kontenklärung beantragen, um die Rentenzeiten beziehungsweise Ansprüche sehen zu können. Die Rentenbeiträge bekommt ihr für die ersten drei Lebensjahre eures Kindes. Hier findet ihr den Link zum Antrag: Deutschen Rentenversicherung.
Fotos: Freepik
Autorin: Annika Gabriele Geile
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