Die Kriminalpolizeiinspektion Amberg ermittelt gegen ein elfjähriges Mädchen, das Nacktfotos von sich erstellt und an eine Internetbekanntschaft weitergeleitet hat. Der Vorwurf lautet Herstellen von Kinderpornografie. Denn was viele Eltern und Kinder nicht wissen: Schon der Besitz und erst recht die Verbreitung von Nacktfotos, insbesondere wenn Minderjährige betroffen sind, können strafbar sein. Denn sie verletzen grundlegende rechtliche und moralische Prinzipien.
Warum ist Besitz und Verbreitung von Nacktfotos strafbar?
Unter anderem aus diesen Gründen dürfen Nacktfotos nicht besessen oder gar weiterverbreitet werden:
- Schutz der persönlichen Würde: Jeder Mensch hat ein Recht auf Würde und Privatsphäre. Das Verbreiten von Nacktfotos, ohne Zustimmung der abgebildeten Person, verletzt diese Rechte und kann zu psychischem Leid, Scham und Rufschädigung führen.
- Kinder- und Jugendschutz: Besonders bei Minderjährigen greift der rechtliche Schutz schärfer, da diese oft nicht die Tragweite ihrer Handlungen überblicken können. Das Erstellen, Besitzen und Verbreiten von Bildern mit sexuellem Bezug kann rechtlich als Kinderpornografie eingestuft werden, selbst wenn die Beteiligten gleichaltrig sind.
- Rechtliche Konsequenzen: Nach § 184b StGB in Deutschland ist es strafbar, Kinderpornografie zu erstellen, zu besitzen oder zu verbreiten. Jugendliche können auch strafrechtlich belangt werden, wenn sie solche Inhalte teilen, z. B. über Messenger-Dienste. Dies betrifft auch sogenanntes „Sexting“, wenn dabei unangemessene Bilder weitergeleitet werden.
- Gefahren des Missbrauchs: Nacktfotos, die in die falschen Hände geraten, können für Cybermobbing, Erpressung („Sextortion“) oder andere Formen des Missbrauchs genutzt werden. Dies hat langfristige Konsequenzen für die Betroffenen.
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Was Eltern tun können
Eltern sollten Kinder und Jugendliche über die Gefahren aufklären. Sprecht darüber, warum es wichtig ist, keine intimen Fotos von sich selbst oder anderen zu machen oder weiterzugeben. Installiert geeignete Kinderschutz-Apps und stellt sicher, dass Kinder wissen, wie sie sich online verhalten sollen. Falls ein Kind Opfer oder Mitwisser einer solchen Situation wird, solltet ihr besonnen reagieren. Kein Vorwurf, sondern Hilfe und Aufklärung sind wichtig.
Was Kinder und Jugendliche wissen sollten
- Einmal geteilt, immer geteilt: Bilder, die online verschickt werden, können von anderen gespeichert und weiterverbreitet werden – oft gegen den Willen des Absenders.
- Rechte anderer respektieren: Niemand hat das Recht, intime Bilder von anderen ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu speichern oder zu verbreiten.
- Hol dir Hilfe:
- Wenn dir jemand droht oder du merkst, dass etwas außer Kontrolle gerät, sprich mit einem Erwachsenen deines Vertrauens oder nutze Beratungsstellen wie Schau hin!.
Das Thema erfordert Achtsamkeit und Verantwortung von allen Beteiligten. Eltern und Kinder sollten gemeinsam daran arbeiten, ein sicheres und respektvolles digitales Umfeld zu schaffen. Bewusstsein und Prävention sind die besten Mittel, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Quellen: Bayerische Polizei und Schau hin
Fotos: Pexels / Karolina Grabowska, Mart Production, Cottonbro
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