Viele Menschen nehmen Nahrungsergänzungsmittel zu sich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV) rät zu einem bewussten Umgang mit den Stoffen.
Ob als Tabletten oder Ampullen: Nahrungsergänzungsmittel ähneln oft Medikamenten. Das sind sie aber nicht. Darauf macht das BLV aufmerksam:
- Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen nur in kleinen Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten werden.
- Dadurch ähneln sie mitunter äußerlich Arzneimitteln.
- Anders als diese, sind Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel aber nicht dazu geeignet, Krankheiten zu therapieren.
- Das bedeutet ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu lindern, zu beseitigen oder zu verhüten.
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Wer braucht Nahrungsergänzungsmittel?
Für die Experten des Bundesamtes ist klar: Gesunde Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, brauchen in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel. Für manche Bevölkerungsgruppen, die einige Nährstoffe wie Vitamin D, Calcium, Folsäure oder Jod nicht in ausreichender Menge über die Nahrung aufnehmen, kann eine Nahrungsergänzung mit Vitamin- oder Mineralstoffpräparaten jedoch sinnvoll sein.
Darauf solltest du beim Kauf achten
Wer Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will, sollte sich vor dem Kauf über unbekannte Zutaten informieren. Vor unrealistischen Erfolgsversprechen solltest du dich ebenso in Acht nehmen wie vor vagen Verzehrsempfehlungen. Ebenfalls zu beachten sind mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Daher hole dir vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln am besten den fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.
Bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch bei „Erfahrungsberichten“ aus Diskussionsforen und Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppen. Wer Nahrungsergänzungsmittel bei Onlinehändlern kauft, sollte das nur bei solchen Anbietern tun, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sind. Du erkennst sie beispielsweise an den Gütesiegeln der Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich im Versandhandels-Register informieren, ob diese dort registriert sind.
Vorsicht beim Kauf aus dem Ausland
Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr ist dann verboten. Der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller droht eine Anzeige.
Fotos: Pexel / Anna Shvets
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV)
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