Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 ist in Kraft getreten. Das klingt zunächst sperrig, bedeutet aber zahlreiche Verbresserungen für den Verbraucherschutz. Denn die Verordnung bringt strengere Regeln, um gefährliche Produkte aus deinem Alltag zu verbannen. Hier erfährst du, was sich für dich ändert:

Mehr Sicherheit für alle Produkte
Die neue Verordnung erweitert ihren Geltungsbereich: Nicht nur neue Produkte stehen im Fokus, sondern auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Waren. Ausgenommen sind lediglich Antiquitäten. Besonders Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay müssen in Zukunft mehr Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Produkte übernehmen.
Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter
Die Produktsicherheitsverordnung berücksichtigt technische Innovationen: Produkte müssen jetzt über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher sein – auch nach Softwareupdates. Das bedeutet mehr Schutz, wenn du smarte Geräte oder technische Produkte kaufst.
Deine Rechte werden gestärkt
Die neuen Regeln geben dir als Verbraucher mehr Rechte. Wird ein Produkt zurückgerufen, hast du Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Außerdem werden klare Kanäle geschaffen, um Beschwerden oder Unfallmeldungen direkt an Hersteller, Online-Marktplätze oder Behörden weiterzuleiten.


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Besondere Rücksicht auf Kinder und ältere Menschen
Die Verordnung legt besonderen Wert darauf, die Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Das Vorsorgeprinzip sorgt dafür, dass alle sicher einkaufen können – stationär und online.
Bessere Überwachung und klare Regeln
Die Behörden erhalten mehr Mittel, um unsichere Produkte schnell vom Markt zu nehmen. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung Händler und Hersteller, ihre Produkte klar rückverfolgbar zu machen.
Ausnahmen von der Verbraucherschutz-Regel
Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen nicht unter die Produktsicherheitsverordnung. Für sie gelten weiterhin spezielle Regelungen.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Fotos: Pexels / Mikhail Nilov, N. Voitkevich, Tim Douglas
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