Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 ist in Kraft getreten. Das klingt zunächst sperrig, bedeutet aber zahlreiche Verbresserungen für den Verbraucherschutz. Denn die Verordnung bringt strengere Regeln, um gefährliche Produkte aus deinem Alltag zu verbannen. Hier erfährst du, was sich für dich ändert:

Mehr Sicherheit für alle Produkte

Die neue Verordnung erweitert ihren Geltungsbereich: Nicht nur neue Produkte stehen im Fokus, sondern auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Waren. Ausgenommen sind lediglich Antiquitäten. Besonders Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay müssen in Zukunft mehr Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Produkte übernehmen.

Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter

Die Produktsicherheitsverordnung berücksichtigt technische Innovationen: Produkte müssen jetzt über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sicher sein – auch nach Softwareupdates. Das bedeutet mehr Schutz, wenn du smarte Geräte oder technische Produkte kaufst.

Deine Rechte werden gestärkt

Die neuen Regeln geben dir als Verbraucher mehr Rechte. Wird ein Produkt zurückgerufen, hast du Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Außerdem werden klare Kanäle geschaffen, um Beschwerden oder Unfallmeldungen direkt an Hersteller, Online-Marktplätze oder Behörden weiterzuleiten.

Die neue Verordnung zum Verbraucherschutz regelt, dass dein Produkt auch nach einem Softwareupdate noch funktionieren muss.
Die neue Verordnung zum Verbraucherschutz regelt, dass dein Produkt auch nach einem Softwareupdate noch funktionieren muss.
Frau bei reparatur nach Verbraucherschutz-Verordnung
Tritt ein Schaden auf, hast du auch bei gebrauchten Geräten ein Recht auf Reparatur und Beseitigung des Fehlers.

Besondere Rücksicht auf Kinder und ältere Menschen

Die Verordnung legt besonderen Wert darauf, die Bedürfnisse von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Das Vorsorgeprinzip sorgt dafür, dass alle sicher einkaufen können – stationär und online.

Bessere Überwachung und klare Regeln

Die Behörden erhalten mehr Mittel, um unsichere Produkte schnell vom Markt zu nehmen. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung Händler und Hersteller, ihre Produkte klar rückverfolgbar zu machen.

Ausnahmen von der Verbraucherschutz-Regel

Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen nicht unter die Produktsicherheitsverordnung. Für sie gelten weiterhin spezielle Regelungen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Fotos: Pexels / Mikhail Nilov, N. Voitkevich, Tim Douglas

Beitrag teilen:

Interessante Blogbeiträge

10 Finanztipps zur Geburt – So plant...

Baby, Schwangerschaft & Geburt

Als werdende Eltern müsst ihr jetzt an viele Kosten und Anträge denken. Mit diesen zehn Finanztipps könnt ihr euch absichern.

Weiterlesen

Gesetzesänderungen im Jahr 2025: Das ist neu

Wohnen

Bei den Preisen für Strom und Porto und auch im Gesundheitsbereich erwartet dich 2025 einiges Neues. Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick.

Weiterlesen

Fischstäbchen-Test: Etliche sind mit Fetts...

Ernährung

Fischstäbchen sind schnell zubereitet und gehen immer. Die meisten Kinder lieben sie. Doch kann man Fischstäbchen guten Gewissens genießen?

Weiterlesen

Grippe: Vorbeugen & behandeln.

Gesundheit

Tipps zur Vorbeugung einer Grippe sind heute wichtiger denn je.

Weiterlesen

Interessante Rubriken